ALLGEMEINE GESCHÄFTBEDINGUNGEN - BODENSEE SKIPPER
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1. Allgemeines
1.1 Das Vertragsverhältnis wird zwischen Ihnen als Kunden und Bodensee Skipper, nachfolgend, auf Grundlage der nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) geregelt. Mit Ihrer Buchung erkennen Sie die AGB an.
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1.2 Bodensee Skipper behält sich Änderungen und Ergänzungen dieser Reglungen vor. Mögliche Änderungen und Ergänzungen erhalten Gültigkeit durch die Veröffentlichung auf dieser Internetseite.
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2. Vertragsschluss/Buchung
2.1 Die Angebote auf Bodensee Skipper Website sind freibleibend. Mit Ihrer (Online)Buchung bieten Sie Bodensee Skipper den Abschluss des Vertrages auf Grundlage der Leistungsbeschreibungen und Preisangaben verbindlich an. Die Buchung ist grundsätzlich nur schriftlich möglich. Der Vertrag kommt mit Annahme durch Bodensee Skipper zustande. Die Annahme, für die es keiner besonderen Form bedarf, erfolgt durch Übersendung der Buchungsbestätigung.
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2.2 Für unsere Online-Buchungen verwenden wir die Plattform Simplybook.me. Durch Abschluss der Online-Buchung stimmen Sie sowohl den Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) von Bodensee Skipper als auch den AGB von Simplybook.me zu. Die AGB von Simplybook.me können Sie unter folgendem Link einsehen: https://simplybook.me/de/terms-and-conditions#tab-for-clients.
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3. Buchungbestätigung/Bezahlung
Mit Zustandekommen des Vertrags, in der Regel also mit Erhalt der Buchungsbestätigung, wird der Gesamtpreis sofort fällig.
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Für den Fall, dass die vereinbarten Zahlungen auch nach Verzugseintritt nicht vollständig geleistet werden, ist Bodensee Skipper zum Rücktritt von dem Vertrag und zur Geltendmachung von Schadensersatz in Höhe der entsprechenden Rücktrittspauschalen berechtigt, es sei denn es lag zu diesem Zeitpunkt bereits ein Sie zum Rücktritt berechtigender Reisemangel vor.
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4. Anweisungen des Skippers
Der Teilnehmer erkennt an, dass bei Ausbildung und Segeltörns auf den Schiffen in jeglicher Hinsicht allein die Entscheidung des Skippers maßgebend ist. Der Teilnehmer erklärt sich bereit, die Anweisungen des Skippers im seemännischen Bereich und in Sachen Bordbetrieb zu befolgen.
5. An- und Abreise
Die An- und Abreise zum Schiff und eventuelle Parkgebühr sind nicht Leistungsbestandteil, sofern sich das nicht ausdrücklich aus der Erlebnis, Ausbildung, Charter- oder Törnbeschreibung ergibt. Wenn Sie Zusatzleistungen wie die Organisation Ihrer Anreise oder des Transfers zum Schiff wünschen, sprechen Sie Bodensee Skipper bitte darauf an. Die Anreise soll pünktlich erfolgen. Der Skipper ist nicht verpflichtet, auf verspätete Teilnehmer zu warten.
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6. Rücktritt durch Bodensee Skipper
Bodensee Skipper ist berechtigt, von dem Erlebnisse, Touren, Ausbildungen, Charter- und Törnverträge zurückzutreten, wenn die Durchführung des Erlebnis, Tour, Ausbildung, Charter- oder Törnvertrag aufgrund von Umständen unmöglich oder gefährdet wird, die bei Vertragsschluss nicht bekannt und nicht vorhersehbar waren. Solche Umstände sind insbesondere Ereignisse höherer Gewalt, Krieg, innere Unruhen, Streik, hoheitliche Anordnungen, Epidemien, Naturkatastrophen, schweres Wetter, unvorhersehbare Einsatzunfähigkeit des Schiffes und Unmöglichkeit des Ersatzes.
Bodensee Skipper ist berechtigt, den Erlebnis, Tour, Ausbildung oder Törn bis zu 2 Wochen vor beginn abzusagen und von dem Erlebnis, Tour, Ausbildung oder Törnvertrag zurückzutreten, wenn die in der Erlebnis, Tour, Ausbildung oder Törnbeschreibung angegebene Mindesteilnehmerzahl nicht erreicht ist. Im Falle eines Rücktritts durch Bodensee Skipper erstattet Bodensee Skipper unverzüglich vollständig die auf den Erlebnis, Ausbildung oder Törnpreis bereits geleisteten Zahlungen an Sie zurück. Weitergehende Ansprüche bestehen nicht.
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Unsere Angebote am Bodensee sind abhängig vom Wetter. Sollte es aufgrund der Wetterlage (Sturm, Gewitter, Wellengang, Schwere Regenfall) nicht möglich sein, eine Schiffstour zum vereinbarten Zeitpunkt durchzuführen, dann suchen wir gemeinsam mit Ihnen einen Alternativ-Termin. Oder Sie erhalten eine Rückerstattung des Betrages.
7. Stornierungen
Stornierungen sind nur gegen schriftliche Rücktrittserklärung unter Angabe Ihrer Buchung-, Gutschein- oder, Rechnungsnummer möglich. Es gilt das Eingangsdatum Ihrer Stornierung bei Bodensee Skipper.
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7.1 SEGELTÖRNS
Die Stornierungsgebühr beträgt:
Bis 21 Tage vor Anfang Segeltörn: kostenlos
21 - 14 Tage vor Anfang Segeltörn: 10,- EUR pro Person
14 – 7 Tage vor Anfang Segeltörn: 50 % Stornogebühr
7 – 0 Tage vor Anfang Segeltörn: 100 % Stornogebühr
7.2 SEGEL-/SKIPPERTRAINING
Die Stornierungsgebühr beträgt:
Bis 30 Tage vor Anfang Ausbildung: kostenlos
30 - 14 Tage vor Anfang Ausbildung: 25% Stornogebühr
14 – 7 Tage vor Anfang Ausbildung: 50 % Stornogebühr
7 – 0 Tage vor Anfang Ausbildung: 100 % Stornogebühr
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7.3 Firmenevent-Teambuidling
Die Stornierungsgebühr beträgt:
Bis 30 Tage vor Anfang Firmenevent/Teambuilding: kostenlos
30 - 14 Tage vor Anfang Firmenevent/Teambuilding: 25% Stornogebühr
14 – 7 Tage vor Anfang Firmenevent/Teambuilding: 50 % Stornogebühr
7 – 0 Tage vor Anfang Firmenevent/Teambuilding: 100 % Stornogebühr
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7.4 MEHRTAGESTÖRN
Die Stornierungsgebühr beträgt:
Bis 35 Tage vor Anfang Mehrtagestörn: 10,- EUR pro Person
35 - 21 Tage vor Anfang Mehrtagestörn: 25% Stornogebuhr
21 – 7 Tage vor Anfang Segeltörn: 50 % Stornogebühr
7 – 0 Tage vor Anfang Segeltörn: 100 % Stornogebühr
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Bei Nichtteilnahme am Erlebnis, Ausbildung oder Törn ohne vorherige Stornierung betragen die Stornokosten 100%.
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Der Abschluss einer Reiserücktrittsversicherung wird empfohlen. Der stornierende Teilnehmer hat das Recht, einen Stellvertreter zu benennen. Wird dieser Stellvertreter von Bodensee Skipper akzeptiert, fallen keine Stornogebühren an.
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Reiserücktrittsversicherung/Stornoversicherung
Um die Kosten, wie oben beschrieben, bei einer unerwarteten Stornierung Ihrerseits zu vermeiden, haben Sie die Möglichkeit, eine Reiserücktrittsversicherung abzuschließen. Bodensee Skipper hat keine eigene Versicherungspolice für diesen Zweck. Wenn Sie folgenden LINK in Ihren Internetbrowser kopieren erhalten Sie Zugang zur Reiserücktrittsversicherung der Allianz.
https://www.magroup- online.com/WL/POL/DE/de?agency=MAK244&agentId=xxxxx
Ihr privater Versicherungsberater kann Sie im Detail beraten. Bodensee Skipper kann Ihnen über die Modalitäten und Bedingungen einer Reiserücktrittsversicherung keine Auskunft geben
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8. Gutscheine
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8.1 Gutscheinen können innerhalb der gesetzlichen Verjährungsfrist von drei Jahren eingelöst und die Segelleistung kann bis zum Ablauf dieser Frist in Anspruch genommen werden.
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8.2 Der oder die Beschenkte kann sich ein Segeltörn ganz nach den eigenen Vorstellungen aussuchen und den Gutschein dafür einlösen.
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8.3 Ist der Preis des mit einem Wertgutschein zu erwerbenden Segelleistung geringer als der Nennbetrag des als Zahlungsmittel eingesetzten Wertgutscheins, verbleibt Ihnen der Differenzbetrag als Guthaben. Dieses Guthaben kann zum Kauf weitere Segelleistungen von Bodensee Skipper eingesetzt werden. Eine Barauszahlung des Differenzbetrages ist ausgeschlossen und es verbleibt bei der Einlösefrist des als Zahlungsmittel eingesetzten Wertgutscheins. Ist der Preis des zu erwerbenden Produkts höher als der Nennbetrag des Wertgutscheins, ist der Differenzbetrag von Ihnen zu begleichen.
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8.4 Jeder Gutschein ist frei übertragbar.
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8.5 Bei eine Terminverschiebung/Rücktritt vom Buchung (§2) nach Einlösung des Gutscheinsnummer gelten die jeweiligen Geschäftsbedingungen (§6).
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9. Törn-Gebühren und Nebenkosten - Segeltörn Ausland
Im Törn-Gebühren enthalten sind die Ausbildung (soweit Ausbildungstörn), Koje, Chartersteuern und Abgaben.
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Nebenkosten wie Hafengebühren, Permit, Diesel, Gas, Skipperverpflegung und Endreinigung werden aus einer gemeinsamen Bordkasse beglichen, in die vor Ort von jedem Teilnehmer (außer Skipper) einzuzahlen ist.
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10. Haftung
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10.1 Die Teilnahme an einem Segeltörn oder einer Trainingsfahrt stellt eine sportliche Freizeitaktivität dar. Voraussetzung für die Teilnahme ist eine ausreichende körperliche und geistige Gesundheit sowie die Fähigkeit, mindestens 10 Minuten in tiefem Wasser schwimmen zu können. Trotz sämtlicher Sicherheitsvorkehrungen seitens des Schiffsführers und des Teilnehmers bleibt ein Restrisiko im Zusammenhang mit einem Segeltörn bestehen. Der Teilnehmer ist sich dieses Risikos bewusst und verzichtet hiermit auf jegliche Ansprüche gegen den Veranstalter.
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10.2 Haftpflicht- und Vollkaskoversicherung: Die Yachten von Bodensee Skipper sind umfassend haftpflicht- und vollkaskoversichert, einschließlich der Selbstbeteiligung gemäß den nachfolgenden Bestimmungen.
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10.3 Selbstbeteiligung bei organisierten Segeltörns: Bei von Bodensee Skipper organisierten Segeltörns auf dem Bodensee, bei denen eigene Segelyachten und Skipper zum Einsatz kommen, übernimmt Bodensee Skipper die Selbstbeteiligung gemäß den vereinbarten Konditionen.
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10.4 Vorsätzlich verursachten Schäden: Bei vorsätzlich verursachten Schäden an den Segelyachten durch einen oder mehrere Törnteilnehmer haftet jedoch der jeweilige Törnteilnehmer. Eventuelle Schadensrechnungen werden sofort vor Ort beglichen.
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10.5 Haftungsausschluss für Sachschäden: Bodensee Skipper haftet nicht für Sachschäden, die weder vorsätzlich noch grob fahrlässig verursacht wurden. Dies schließt insbesondere Schäden an persönlicher Ausrüstung und Gepäck ein.
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10.6 Haftung von Eltern für ihre Kinder:
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Verantwortlichkeit der Eltern: Die Eltern oder rechtlichen Vormünder sind für sämtliche Handlungen und Verhaltensweisen ihrer Kinder unter 18 Jahren verantwortlich, die in Verbindung mit der Teilnahme an unseren Segeltörns stehen.
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Haftungsausschluss: Die Eltern oder rechtlichen Vormünder erklären sich damit einverstanden, dass sie für alle Schäden haftbar gemacht werden können, die durch Handlungen oder Unterlassungen ihrer Kinder entstehen, während diese an unseren Segeltörns teilnehmen.
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Überwachungspflicht: Die Eltern oder rechtlichen Vormünder sind verpflichtet, ihre Kinder angemessen zu überwachen, um sicherzustellen, dass sie sich während der Segeltörns ordnungsgemäß verhalten und keine Schäden verursachen.
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Schadensersatz: Im Falle von Schäden, die durch Handlungen oder Unterlassungen ihrer Kinder entstehen, sind die Eltern oder rechtlichen Vormünder verpflichtet, uns vollständig von jeglichen Ansprüchen Dritter freizustellen und uns für alle entstehenden Kosten und Schäden zu entschädigen.
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